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OMC Reglement |
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Kat. 1 Motorräder mit Baujahr …… bis und mit 1960 (inkl. Replicas) Nummerntafel weiss, Zahlen schwarz.
Keine Kunststoffteile ausser Startnummer, keine Ceriani-Gabel oder andere Fabrikate mit mehr Federweg.
Kat. 2 Motorräder mit Baujahr 1961 bis und mit 1965 (inkl. Replicas) Nummertafel weiss, Zahlen schwarz. Gestattet sind: CZ Twinport mit zwei Auspuffrohren und Kupplung auf der Kurbelwelle, Husqvarna 250 cm3 mit angeschraubtem Hinterrahmen, BSA Victor B44 mit rundem Zylinder und Zylinderkopf mit seit-lich montiertem Ansaugstutzen bzw Vergaser, Metisse MK3/3 A, Triumph und BSA Twin-Blockmotor, Cheney Doppelrohrrahmen für separate Getriebe, Matchless G85, Hedlund mit Hedlundkurbelgehäuse und Jawa-2 Ventil-Speedwaymotoren mit Ventilstösselstangen.
Kat. 3 Motorräder mit Baujahr 1966 bis und mit 1968 (inkl. Replicas) Nummerntafel gelb, Zahlen schwarz. Gestattet sind: Rickmann MK IV, BSA Viktor B44 mit Rechteckzylinder, Cheney mit Doppelschleifenrahmen.
Kat. 4 Motorräder mit Baujahr 1969 bis und mit 1972 (inkl. Replicas) Nummertafel schwarz, Zahlen weiss.
Kat. 5 Motorräder mit Baujahr 1973 bis und mit 1975 (inkl. Replicas) Nummerntafel grün, Zahlen weiss.
Kat. 6 Motorräder mit Baujahr 1976 bis und mit 1984 (inkl. Replicas) Nummerntafel blau mit Zahlen weiss.
Die Motorräder sollten möglichst im Originalzustand sein. Es dürfen keine Veränderungen an Vergaser, Federweg, Bremsen, etc. vorgenommen werden. Replicas starten in der Klasse des Original-Jahrganges, wenn alles entspricht.
Klassen 1 bis 4 haben die Vorgaben nach dem Reglement ECMO zu erfüllen. Die Federwegberechnung muss dabei sein. (www.classicmotorsport.org) Klasse 5 muss dem Original entsprechen. Werksmotorräder müssen vom Fahrer nachgewiesen werden. Der Federweg vorne maximal 200 mm und hinten maximal 150 mm. Es sind nur original Spitzwinkel erlaubt. Der Gabelrohr Ø maximal 35 mm. Ausgenommen im Maico die Originalgabel mit 35.8 mm.
Klasse 6 zugelassen sind Motorräder mit zwei hinteren Stossdämpfer ohne Gelenkmechanismus, Trommelbremse vorne und hinten und luftgekühlter Motor. (Ausnahme: Zentralstossdämpfer ohne Gelenkanlage (Yamaha Mono Shock). Up-side down Vordergabel und Flach- oder Halbrundschieber-vergaser sind verboten. Es dürfen nur zeit- und klassengemässe Komponenten verwendet werden. Die Silhouette muss dem Original entsprechen. Nicht erlaubt sind zurück gebaute Mono-Shock Motorräder. Diese Motorräder dürfen in den Klassen 1 – 5 nicht starten.
Es werden drei Ranglisten geführt: Rangliste 1 = Kat. 1, 2 und 3 Rangliste 2 = Kat. 4 und 5 Rangliste 3 = Kat. 6 Die 250er Rangliste wird anhand der Liste 1 + 2 erstellt, sie bleiben aber in der Basisliste.
Punktegutschrift für Motorräder: = Punkte (pro Rennen, 1, 2 oder 3 Läufe) Kategorie 1 = 25 Punkte Kategorie 2 = 22 Punkte Kategorie 3 = 17 Punkte Kategorie 4 = 12 Punkte Kategorie 5 = 3 Punkte Kategorie 6 = 0 Punkte
Punktegutschrift für Fahrer: = Punkte (pro Rennen, 1, 2 oder 3 Läufe) Alter 65 und älter = 20 Punkte Alter 60 und älter = 15 Punkte Alter 50 und älter = 10 Punkte Alter 40 und älter = 5 Punkte
Punkte pro Rennlauf
1. = 25 Punkte 6. = 14 Punkte 11. = 5 Punkte 2. = 22 Punkte 7. = 12 Punkte 12. = 4 Punkte 3. = 20 Punkte 8. = 10 Punkte 13. = 3 Punkte 4. = 18 Punkte 9. = 8 Punkte 14. = 2 Punkte 5. = 16 Punkte 10. = 6 Punkte 15. = 1 Punkt
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Bei gleicher Anzahl Punkte entscheidet:1 = ältere |
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Wertung: Fällt ein Fahrer aus, werden ihm die Punktezahl für das Motorrad und den Fahrer gutgeschrieben. Er muss wenigstens den Start eines Laufes absolviert haben.
Es gibt ein Streichresultat (ein Renntag), ungeachtet der Anzahl Rennen
Falls keine Einzelläufe durchgeführt werden (alle Kategorien in einem Feld) gilt gleichwohl das Resultat nach Kategorie. Starten ältere Motorräder in einer neueren Kategorie, oder neuere Motorräder in einer älteren Kategorie werden die Punkte nach Jahrgang gutgeschrieben.
Auf Anfrage kann die Sportkommission Sondergenehmigungen erteilen, wenn mit einem Motorrad der Kategorie 4 oder 5 in der Klasse pré 68 gestartet werden will. Ebenso kann die Sportkommission festlegen, dass ein älteres Motorrad/Fahrer in einer jüngeren Klasse starten muss.
In der Klasse 6 entspricht die Rangliste dem Zieleinlauf, es gibt keine zusätzlichen Punkte.
Startnummernzuteilung: Die Startnummer werden wahllos zugeteilt. Wünsche können angebracht werden. Die EM-Fahrer werden bevorzugt.
Weitere Bestimmungen: Zweifel am Jahrgang oder dem technischen Originalzustand einer Maschine können einem Sport-kommissionsmitglied gemeldet werden (möglichst mit Dokumentation). Die Sportkommission bestimmt den gültigen Jahrgang oder legt fest, welche Teile nicht dem Original entsprechen. Wenn die technische Kontrolle noch nicht erledigt ist oder bei Verstoss gegen die technische Originalität werden bis zur Änderung keine Punkte gutgeschrieben Weitere Sanktionen sind der Sportkommission vorbehalten. In den Klassen 1 – 5 müssen die Federwegberechnung und der Fahrzeugpass immer dabei sein, sonst gibt es keine Punkte. Die Klasse 6 wird versuchsweise für 1 Jahr eingeführt und erhält vorerst keinen Fahrzeugpass. Das Reglement der Klassen 1 – 4 gilt analog ECMO bis am 31.12. 2013
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